Entlassung

Steht der Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung bevor, teilen wir Ihnen den Entlassungstermin mit. Sie erhalten von Ihrem Stationsarzt den Entlassungsbrief mit den entsprechenden Hinweisen zu Medikamenten und zur weiteren Behandlung durch den Hausarzt. Mitgebrachte Krankenunterlagen werden Ihnen am Entlassungstag wieder ausgehändigt. Denken Sie bitte daran, persönliche Gegenstände und Wertsachen mitzunehmen. Am Aufladegerät für die Telefonkarte werden Ihnen nicht verbrauchtes Guthaben und das Kartenpfand erstattet. Sofern Sie nach Ihrer Entlassung eine besondere Beratung oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Sozialberatung des Bergmannsheil zur Verfügung.

Berechnung der Krankenhausleistungen

Alle gesetzlich krankenversicherten Patienten müssen einen Eigenanteil zu den Kosten des Krankenhausaufenthaltes entrichten, sofern sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind oder bereits den gesamten Eigenanteil im laufenden Kalenderjahr bezahlt haben. Zurzeit beträgt die Zuzahlung für jeden Tag im Krankenhaus 10 Euro für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Bewahren Sie daher Ihre Quittung sorgfältig auf.

Entrichten Sie bitte ggf. den fälligen Betrag in unserer Kasse im Eingangsbereich.

Öffnungszeiten der Kasse:

Mo. - Fr.08:30 - 13:00 Uhr 

 

  
Kontakt

Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum
Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum

Tel.: 0234-302-0
Fax: 0234-330-734
E-Mail: bergmannsheil­(at)bergmannsheil.de

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